Umsatzsteuer – eine Gefahr für das Persönliche Budget?!

Informationsveranstaltung für Dienstleistende

Eine Onlineveranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V. (BAG PB) und WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e. V. mit Unterstützung des Paritätischen Gesamtverbandes

Wann: 17. März 2025 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Anmeldung unter: Download der Einladung als PDF mit weiteren Informationen zur Anmeldung

Kurzbeschreibung

Die aktuelle Umsatzsteuerregelung im Persönlichen Budget bereitet vielen Assistenzdiensten und inklusiven Wohnprojekten Sorgen. Erbringen Assistenzdienste ihre Leistungen überwiegend (>75%) an Leistungsberechtigte im Rahmen des Persönlichen Budgets, sind diese Leistungen mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Da die Kosten von Eingliederungshilfeleistungen im Persönlichen Budget mit den umsatzsteuerbefreiten Leistungen im Sachleistungsmodell vergleichbar sein müssen, können die zusätzlichen 19% der Kosten nicht refinanziert werden. Entsprechende Assistenzanbieter sind verunsichert, die rechtliche Klärung zieht sich seit Jahren hin. Gemeinsam mit erfahrenen Jurist:innen und Vertreter*innen aus der Praxis möchten wir über die Problematik informieren sowie offen Fragen und Lösungsansätze diskutieren.

Hintergrund

Seit dem das Finanzministerium im Jahre 2013 den Anwendungserlass zu 4 Nr.16 l UstG zur Vereinfachung der Beurteilung von sogenannten umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen sozialen Dienstleistungen in die Steuerrichtlinien aufgenommen hat, waren die Probleme, die das für Leistungen im Rahmen des Persönliche Budget mit sich bringen würde, nicht absehbar. Wird dem Erlass gefolgt, sind Dienstleistungen im Rahmen des Persönlichen Budget grundsätzlich ausnahmslos umsatzsteuerpflichtig.

Lange haben sich Dienstleistende und Finanzämter mit den Folgen des Erlasses nicht beschäftig. Erst mit dem Urteil des Finanzgericht Düsseldorf vom 14.12.2022 rückte das Thema zunehmend in den Blick einer Fachöffentlichkeit. Im Nachgang führte dies zu einer großen Verunsicherung auf Leistungserbringerseite, gleichzeitig wurden punktuell Finanzämter aktiv.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden und wird zurzeit zusammen mit einem weiteren Verfahren beim Bundesfinanzgerichtshof verhandelt. Das Verfahren kann noch Jahre dauern.

Wie können Dienstleistende mit diesem Schwebezustand umgehen? Welche Maßnahmen können sowohl im sozialrechtlichen wie steuerrechtlichen Rahmen ergriffen werden? Darauf versuchen Expert:innen aus Recht und Praxis zusammen mit den Teilnehmenden Antworten zu finden. Sie erwarten dabei Impulse von Steuerberater Alexander Eßer, Rechtanwält*in Kim Lippe (Mitglied im Vorstand der BAG PB) und Stimmen aus der Praxis von WOHN:SINN, dem Paritätischen (angefragt), betroffenen inklusiven Wohnprojekten und Dienstleistenden. Außerdem möchten wir viel Raum für Fragen und Diskussion geben.

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