Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget in Gefahr: Eine Arbeitsgruppe aus BMAS und Leistungsträgern erwägt, den seit 2008 bestehenden Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Wir fordern: Erhalt des Rechtsanspruchs, keine Umwandlung in eine Ermessensleistung und Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen. → Jetzt Petition lesen und mitzeichnen
Willkommen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V.
Wer wir sind
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V.
fördert die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Sinne der Menschen mit Behinderungen.
Ziel ist es, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu stärken, indem das Persönliche Budget als Leistungsform gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip Anwendung findet.
Wichtige Informationen
EINLADUNG: 25 Jahre Persönliches Budget: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Persönliches Budget 2026: Praxis gestalten, Chancen nutzen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Interessierte, das Persönliche Budget ist die zentrale Leistungsform für ein
SAVE THE DATE: Fachtag Persönliches Budget 05. und 06.11.26
Liebe Interessierte, die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) plant aktuell den nächsten Fachtag, der Ende 2026 stattfinden wird. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren.
Umsatzsteuer – eine Gefahr für das Persönliche Budget?!
Informationsveranstaltung für Dienstleistende Eine Onlineveranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V. (BAG PB) und WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e. V. mit Unterstützung des
Dokumentation der 2-tägigen Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget
Am 11. und 12. März 2024 fand im Kulturzentrum PFL in Oldenburg die zweitägige Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) statt. Im Fokus stand
Das Persönliche Budget (Definition)
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform im Sozialrecht, welches die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärkt. Leistungen zur Teilhabe, auf die ein Mensch wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen Anspruch hat, können – alternativ zur Sach- oder Dienstleistung – als Geldleistung erbracht werden (manchmal auch als Gutschein).
Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist.