Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget in Gefahr: Eine Arbeitsgruppe aus BMAS und Leistungsträgern erwägt, den seit 2008 bestehenden Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Wir fordern: Erhalt des Rechtsanspruchs, keine Umwandlung in eine Ermessensleistung und Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen. Jetzt Petition lesen und mitzeichnen

Willkommen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V.

Wer wir sind

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V. 
fördert die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Sinne der Menschen mit Behinderungen.

Ziel ist es, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu stärken, indem das Persönliche Budget als Leistungsform gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip Anwendung findet.

Wichtige Informationen

Das Persönliche Budget (Definition)

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform im Sozialrecht, welches die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärkt. Leistungen zur Teilhabe, auf die ein Mensch wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen Anspruch hat, können – alternativ zur Sach- oder Dienstleistung – als Geldleistung erbracht werden (manchmal auch als Gutschein).

Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist.

Meine Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget

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