Willkommen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V.
Wer wir sind
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V.
fördert die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Sinne der Menschen mit Behinderungen.
Ziel ist es, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu stärken, indem das Persönliche Budget als Leistungsform gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip Anwendung findet.
Wichtige Informationen
18.11.2025 Online-Netzwerktreffen LAG NRW um 14:00 Uhr
Nächstes Online-Netzwerktreffen der LAG Persönliches Budget NRW am Dienstag, 18.11.2025 von 14:00 bis 16:30 Uhr. Hier die Einladung zum Download Liebe Freund*innen des Persönlichen Budgets
SAVE THE DATE: Fachtag Persönliches Budget 2026
Liebe Interessierte, die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) plant aktuell den nächsten Fachtag, der Ende 2026 stattfinden wird. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren.
Umsatzsteuer – eine Gefahr für das Persönliche Budget?!
Informationsveranstaltung für Dienstleistende Eine Onlineveranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V. (BAG PB) und WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e. V. mit Unterstützung des
Dokumentation der 2-tägigen Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget
Am 11. und 12. März 2024 fand im Kulturzentrum PFL in Oldenburg die zweitägige Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) statt. Im Fokus stand
Qualitätsstandards in der Beratung zum Persönlichen Budget
Die Arbeitsgemeinschaft „Gute Beratung“ der BAG PB veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Arbeit in Form eines Artikels in der Zeitschrift „Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche
SELBSTBESTIMMUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN GEFAHR!!!
Anhang 1: Diesen Text können Sie auch als PDF-Dokument herunterladenAnhang 2: Anwendungserlass zu § 4 Nr. 16 L Schreiben der BAG an politisch Tätige Sehr
Das Persönliche Budget (Definition)
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform im Sozialrecht, welches die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärkt. Leistungen zur Teilhabe, auf die ein Mensch wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen Anspruch hat, können – alternativ zur Sach- oder Dienstleistung – als Geldleistung erbracht werden (manchmal auch als Gutschein).
Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist.