Am 11.06.2021 fand das erste Online‑Treffen zum Thema „Qualitätsstandard in der Beratung zum Persönlichen Budget“ statt. Ziel dieser Auftaktveranstaltung ist die Gründung eines Arbeitskreises, der sich mit der Entwicklung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für die Beratung zum Persönlichen Budget beschäftigt. Mit Hilfe bundeseinheitlicher Qualitätsstandards soll das Persönlichen Budget als alternative Leistungsform nach über 13 Jahren Rechtsanspruch besser etabliert und umgesetzt werden, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. An der Veranstaltung nahmen ca. 86 Personen aus dem ganzen Bundesgebiet teil.
Die nachfolgenden 3 Fragestellungen wurden jeweils in 7 Gruppen diskutiert. Die einzelnen Gruppenergebnisse wurden danach im Plenum vorgestellt. In den verschiedenen Gruppen wurde sehr deutlich, dass sowohl die Erfahrungen der einzelnen Personen als auch die Umsetzung des Persönlichen Budgets in den einzelnen Bundesländern und Regionen sehr unterschiedlich sind. Die Unterschiedlichkeit spiegelte sich in den Ergebnissen wider, weshalb die Gründung dieses Arbeitskreises von den Anwesenden als sinnvoll und notwendig erachtet wurde und die Mehrheit an einer Mitarbeit interessiert ist.
1. Fragstellung „Wo stehen wir jetzt mit der Beratung zum Persönlichen Budget?“
- insgesamt ist das Persönliche Budget nach wie vor zu wenig bekannt
- zu wenig Wissen bei den Menschen mit Behinderung
- zu wenig Wissen und Erfahrungen bei den Leistungsträgern (Rechtsanspruch statt Ermessensleistung)
- große regionale Unterschiede in der Umsetzung
- kaum Hinweise von Leistungsträgern zur alternativen Leistungsform trotz allgemeiner Beratungspflicht
- Unsicherheiten bei den Leistungsträgern führt im Antragsverfahren häufig zu unterschiedlichen Verfahrensweisen, unterschiedlichen Bedarfsermittlungen, unterschiedlichen Bearbeitungszeiten und unterschiedlichen Nachweispflichten
- Bedarfsermittlung stellt häufig große Herausforderung dar
- einerseits kaum Bewilligungen von Budgetassistenz, anderseits zu wenig Budgetassistent:innen
- manchmal empfiehlt es sich, erst die Sachleistung zu beantragen, um nach der Bewilligung auf das PB zu wechseln
Handlungsbedarf / Wunsch
- mehr Schulungen zum PB
- mehr Austausch
- mehr Vernetzung
- einheitliche Verfahren
- Sammlung positiver Beispiele/Musterbeispiele/Musterklageverfahren
- mehr Lobby-Arbeit
2. Fragestellung „Welche Anforderungen haben wir an eine gute Beratung?“
- Barrierefreiheit
- unabhängige Beratung
- Beratung auf Augenhöhe
- Peer-Beratung
- Ratsuchende:r wird befähigt, selbstständig eine fundierte Entscheidung zu treffen
- Ratsuchende Person als Entscheider:in
- Grundqualifizierung für alle Beratenden
- Entwicklung von einheitlichen Beratungsstandards
- Fachliche Kompetenz
- Wissen zu gesetzlichen Grundlagen
- Wissen zu gesetzlichen Grundlagen
- Helfen, die Bedürfnisse der zu Beratenden in Bedarfe zu überführen
- Helfen, die Bedürfnisse der zu Beratenden in Bedarfe zu überführen
- Wissen über Angebote in der Region
- Bewusstsein für Grenzen in der Beratung haben
3. Fragestellung „Wo sind Überschneidungen und Abgrenzungen zur Budget-Assistenz“
Aufgaben der EUTB: Beratung bis zur Beantragung vom PB
- Allgemeine Beratung
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Unterstützung bei der Bedarfsermittlung
- Unterstützung beim Finden von Assistent:innen
- ab Widerspruch keine Unterstützung mehr möglich
Schnittstellen: Antragstellung
- EUTB bieten keine Begleitung bei der Bedarfsermittlung
- Keine Begleitung bei Hilfeplankonferenzen, aber als Vertrauensperson ist eine Begleitung möglich
Aufgaben der Budgetassistenz: nach Bescheid
- Unterstützung bei der Umsetzung des PB
- Unterstützung bei Abrechnungsfragen
- Abschließen von Verträgen