Positionspapier: Persönliches Buget – Vom Anspruch degradiert zum Ermessen

In der derzeitigen Reformdebatte zur Eingliederungshilfe kursiert die Erwägung, den Anspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX in eine Ermessensentscheidung der Träger umzuwandeln. Begründet wird diese Erwägung fiskalisch und mit dem Ziel der Entbürokratisierung. Dies stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe dar. Er steht im Widerspruch zu Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention, zum menschenrechtlichen Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 2 UN-BRK und zum Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Aber nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht ist diese Gesetzesänderung ein Irrweg. Das hier zum Download bereitgestellte Positionspapier zeigt, dass auch hinsichtlich eines Einsparpotenzials und des Ziels der Entbürokratisierung die Erwartungen nicht erfüllt werden können.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier zum Download